Rechtsprechung
LG Berlin, 16.06.1982 - 54 S 9/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2782
- VersR 1983, 68
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 U 123/15
Auskunftsansprüche des mutmaßlichen Opfers einer Denunziation
Dieses besondere Rechtsverhältnis kann z.B. aus einem Wettbewerbsverstoß (…s. BGH a.a.O.), einem Energieversorgungsvertrag (vgl. LG Berlin NJW 1982, 2782), aus der rechtsgeschäftsähnlichen Sonderverbindung zwischen Hausverwaltungsgesellschaft und Mieter (vgl. AG Köln NJW-RR 1989, 269) oder dem Vertragsverhältnis zwischen Krankenhausträger und Patienten (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1984, 670) im Einzelfall hergeleitet werden (…vgl. weitere Fälle bei Grüneberg a.a.O.). - VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95
Begründungserfordernis; Subsidiarität; Zivilprozeßrecht
Hiernach wird es in Erwägung ziehen, ob das Begehren nach den Grundsätzen über den präparatorischen Auskunftsanspruch - zur Vorbereitung einer entsprechenden Beseitigungsklage - zu behandeln ist (dazu RGZ 158, 377, 379; BGH DB 1972, 621, 622; umfassend zu den Grundlagen und Voraussetzungen eines solchen Anspruchs Winkler von Mohrenfels, Abgeleitete Informationspflichten im deutschen Zivilrecht, 1986, 30 ff.) oder jedenfalls (sonst) auf der Grundlage von Treu und Glauben (§ 242 BGB) Erfolg haben kann; an das Bestehen einer Auskunftspflicht ist hiernach zu denken, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete die entsprechende Auskunft unschwer erteilen kann (vgl. BGHZ 10, 385, 387; 81, 21, 24; BGH NJW 1995, 386, 387; zur Auskunftspflicht eines Energieversorgungsunternehmens in diesem Zusammenhang auch LG Berlin, NJW 1982, 2782).